Treuhandsammelkonto

  1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsergevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.
  2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie mit dem DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab und zahlen den vereinbarten Betrag auf ein Konto des DIB oder Ihres Bestatters zur Weiterleitung an das DIB ein. Dies kann auch in Ratenzahlung geschehen.
  3. Nach Eingang des vereinbarten Betrages werden wir diese Summe treuhänderisch für Sie mündelsicher bei der Volksbank Mittelhessen anlegen. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestatigung von Seitens des Kreditinstituts.
  4. Die Ihnen zustehende Verzinsung wird Ihrem eingezahlten Guthaben zugeschlagen; Sie erhaltenjederzeit vom DIB direkt oder über Ihren Bestatter Auskunft uber die Hdhe Ihres Treuhandvermögens.
  5. Im Todesfall rechnen wir Ihr Treuhandvermögen einschl. der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen zur Sicherstellung der Fineinzierung der Bestattungskusten mit dem von Ihnen beauftragten Bestattungsinstitut ab.
  6. Sie können den Treuhandvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonates kündigen; die Auszahlung erfolgt dann auf ein von Ihnen angegebenes Konto.
  7. Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit dem DIB Ihrerseits setzt eine gleichzeitige Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages mit dem Bestatter Ihres Vertrauens voraus - hier - durch soll die Infragestellung Ihrer würdigen Bestattung auch gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter gesichert werden.
  8. Das DIB erhält bei Beendigung des Treuhandvertrages für seine Täitigkeit eine Vergütung in Höhe von 2 % der eingezahlten Treuhandsumme.


Wir informieren Sie gerne!