Frühzeitig vorsorgen mit dem Treuhandvertrag

Wie Sie die Finanzierung der Bestattung mit uns und unserem Partner, der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, schon zu Lebzeiten optimal absichern.

  1. Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab:
    Darin legen wir gemäß Ihren Wünschen alle Einzelheiten der Bestattung fest und ermitteln auch die entsprechenden voraussichtlichen Kosten. Bestimmen können Sie zum Beispiel die Bestattungsart, den Kauf einer Grabstätte, den Grabstein und die langfristige Grabpflege. Den Vertrag können wir nach Ihren Wünschen jederzeit ändern und ergänzen.

  2. Sie schließen mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen Treuhandvertrag ab. Damit sichern Sie die Kosten der Bestattung finanziell ab.
    Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V.

    Der Treuhandvertrag hat einen entscheidenden Vorteil: Die Finanzierungssumme ist komplett zweckgebunden an die Bestattung (was sie zum Beispiel bei einem Tagesgeldkonto nicht ist) und damit abgesichert vor einem sogenannten unberechtigten Auflösungsverlangen.

    Wenn zum Beispiel noch zu Lebzeiten das Sozialamt zur Finanzierung von Pflegekosten auf Ihr Vermögen zugreifen will, so ist die Bestattungsvorsorge durch den Treuhandvertrag vor diesem Zugriff geschützt.

  3. Einmalig oder in Raten? Das entscheiden Sie.
    Sie zahlen den vereinbarten Betrag einmalig oder in Raten ab 100 Euro monatlich ein, zuzüglich einer einmaligen Abschlussgebühr. Diese beträgt unabhängig von der Höhe Ihrer Einlage, der Zahlungsweise oder der Laufzeit nur 50 Euro und deckt alle Vertragskosten ab.

  4. Das Geld wird fest angelegt:
    Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG legt Ihr Geld bei einer inländischen Bank an – welche genau das ist, teilen wir Ihnen nach Vertragsabschluss mit. Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug über die Zinsentwicklung. Wichtig: Durch die enthaltene Global-Ausfallbürgschaft ist Ihr Geld zu 100 Prozent geschützt.

  5. Finanzierung im Todesfall:
    Im Todesfall zahlt die Treuhand AG den angesparten Betrag zur Finanzierung der Bestattungskosten direkt an uns als Ihr Bestattungsunternehmen aus.

  6. Viele weitere Vorteile nutzen:
    Im Treuhandvertrag ist eine kostenlose Rückholung nach einem Todesfall im Ausland bereits inkludiert, mit 5.200 Euro innerhalb Europas und mit 10.300 Euro außerhalb Europas. Eine Vorsorgekarte, mit der Sie immer nachweisen können, dass Ihre Bestattung finanziell abgesichert ist, erhalten Sie ebenso wie bei Bedarf eine juristische Erstberatung – etwa für den Fall, dass das Sozialamt doch einmal unberechtigte Forderungen stellen sollte (siehe oben).

  7. Vorzeitige Kündigung des Treuhandkontos:
    Sie können den Treuhandvertrag vorzeitig kündigen. Zu den hierzu geltenden Fristen und möglichen damit verbundenen Kosten informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

  8. Gleichzeitige Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags:
    Bitte beachten Sie: Kündigen Sie den Treuhandvertrag mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, so setzen wir gleichzeitig eine Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrags mit uns voraus.


Wir informieren Sie gerne!