Patientenverfügung

Seit dem 01.09. 2009 ist die Patientenverfügung durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Dies bedeutet, dass schriftliche Patientenverfügungen verbindlich und von allen Beteiligten zu beachten sind.

Angehörige eines volljährigen Patienten sind beispielsweise nicht befugt, für diesen eine ärztlich verbindliche Entscheidung zu treffen. Gesetzlich ist kein Arzt dazu verpflichtet, sich an solche mündlichen Entscheidungen zu halten. Daran können Sie bereits erkennen, wie wichtig eine schriftliche Willensäußerung im Zweifelsfalle ist. 

Die Patientenverfügung ist demnach eine vorsorgliche Willenserklärung, die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche manifestiert. Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie einmal in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidung nicht mehr äußern zu können.

Ferner können Sie die Patientenverfügung immer wieder aktualisieren oder ergänzen.

Vordruck unserer Patientenverfügung:

Patientenverfügung

Informationen des Bundesministerium der Justiz:

www.bmj.de/patientenverfuegung.html