Erbrecht

Wer beabsichtigt, sein Vermögen auf bestimmte Weise zu verteilen, sollte in jedem Fall ein Testament anfertigen.

Vor allem, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht, ist ein Testament unumgänglich. Wer den letzten Willen beim Notar anfertigen lässt und dort bzw. beim Amtsgericht hinterlegt, kann sicher sein, dass das Dokument rechtskräftig ist.

Grundsätzlich muss man allerdings lediglich volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein, um ein Testament anfertigen zu dürfen. Formal ist zu beachten, dass das Testament unbedingt handschriftlich verfasst werden muss. Einzige Ausnahme: Ein Notar beurkundet das Testament. Das Schreiben muss in jedem Fall datiert und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Die Erben sollten über die Existenz des Testaments informiert sein. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Angehörigen, um Probleme zu vermeiden. Vorzeitige Schenkungen können beispielsweise spätere Streitigkeiten vorbeugen. Für die Formulierungen ist eines entscheidend: je klarer und einfacher, desto besser. Für erste Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

In vielen Fällen empfiehlt sich der Gang zum Notar.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie zu juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren für eine professionelle Unterstützung. 

Aktuelle Informationen zum Thema Erbrecht  finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de


Eine Broschüre zum Erbrecht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie hier downloaden:

Eine Broschüre zum Erbrecht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie hier downloaden:

Erben und Vererben (PDF)